Vertrag über die entgeltliche Bereitstellung von Software
Zwischen
1. InSeven Group GmbH, Otto-Vatter-Str. 2/1, 73760 Ostfildern
– Anbieter –
und
2. Mieter der InSale Software
– Kunde –
Der Anbieter ist ein Unternehmen, das Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Vermittlung von Kontakten (sog. Tippgeber) und/oder Beratungsleistungen in den Bereichen §34d/f/i/c GewO erbringt. Im Rahmen der Vermittlungstätigkeit verwendet der Anbieter unter anderem ein Interessentenverwaltungstool, InSale (nachfolgend auch „Software InSale“ genannt), das in einem geschützten Bereich auf der insale.app des Anbieters eingestellt sind. In dem geschützten Bereich kann ein Interessentenprofil erstellt werden, in das personenbezogene Daten wie Adresse, Geburtsdatum des Interessenten eingepflegt werden können. Das Programm ermöglicht zudem die Verwaltung von Terminen, Erfassen von Telefonaten usw. Der Kunde möchte das Interessentenverwaltungsprogramm des Anbieters im Rahmen eines „Software as a Service“ (nachfolgend auch SaaS) Angebots nutzen. Die Parteien vereinbaren daher, was folgt:
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Diese Vertragsbedingungen gelten für die Nutzung durch den Kunden der Software InSale gemäß der aktuellen Produktbeschreibung, die als ANLAGE 1 beigefügt ist.
(2) Die Software wird vom Anbieter als webbasierte SaaS- bzw. Cloud-Lösung betrieben. Dem Kunden wird ermöglicht, die auf den Servern des Anbieters bzw. eines vom Anbieter beauftragten Dienstleisters gespeicherte und ablaufende Software über eine Internetverbindung während der Laufzeit dieses Vertrags für eigene Zwecke zu nutzen und seine Daten mit ihrer Hilfe zu speichern und zu verarbeiten.
(3) Diese Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Vertragsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen.
§ 2 Registrierung, Zustande kommendes Nutzungsvertrags
(1) Indem sich der Kunde auf der Webseite insale.app in dem Bereich „Account erstellen“ mit seinem Namen, seiner E-Mail und seinem Unternehmen registriert, gibt er ein Angebot auf Abschluss dieses Nutzungsvertrags ab.
(2) Der Anbieter prüft die entsprechende Anmeldung. Sodann geht dem Nutzer eine Bestätigungs-E-Mail mit seinen Zugangsdaten zu. Mit Zugang der Bestätigungs-E-Mail gilt der Vertrag als geschlossen.
§ 3 Art und Umfang der Leistung
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Software InSale in ihrer jeweils aktuellsten Version am Routerausgang des Rechenzentrums, in dem der Server mit der Software steht, („Übergabepunkt“), zur Nutzung bereit. Die Software, die für die Nutzung erforderliche Rechenleistung und der erforderliche Speicher- und Datenverarbeitungsplatzwerden vom Anbieter bereitgestellt. Der Anbieter schuldet jedoch nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den IT-Systemendes Kunden und dem beschriebenen Übergabepunkt.
(2) Soweit die Softwareausschließlich auf den Servern des Anbieters oder eines vom Anbieterbeauftragten Dienstleisters abläuft, bedarf der Kunde keiner urheberrechtlichen Nutzungsrechte an der Software und der Anbieter räumt auch keine solchen Rechte ein. Der Anbieter räumt dem Kunden aber für die Laufzeit des Vertrags das nicht-ausschließliche, nicht übertragbare und zeitlich auf die Dauer des Nutzungsvertrags beschränkte Recht ein, die Benutzeroberfläche der Software zur Anzeige auf dem Bildschirm in den Arbeitsspeicher der vertragsgemäß hierfür verwendeten Endgeräte zu laden und die dabei entstehenden Vervielfältigungen der Benutzeroberfläche vorzunehmen.
(3) Bei einer Registrierung für die kostenfreie Nutzung der Software InSale können maximal 20 Kontakte angelegt und verwaltet werden. Ein Upgrade auf die kostenpflichtige Vollversion ist jederzeit möglich.
§ 4 Verfügbarkeit der Software
(1) Der Anbieter weist den Kunden darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der erbrachten Dienste entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag des Anbieters handeln, vom Anbieter nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt. Auch die vom Kundengenutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen des Anbieters haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der vom Anbieter erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, Funktionsausfälle, -störungen oder -beeinträchtigungen der Software unverzüglich und so präzise wie möglich beim Anbieter anzuzeigen. Unterlässt der Kunde diese Mitwirkung, gilt § 536c BGB entsprechend.
§ 5 Rechte zur Datenverarbeitung, Datensicherung
(1) Der Anbieter hält sich an die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
(2) Der Kunde räumt dem Anbieter für die Zwecke der Vertragsdurchführung das Recht ein, die vom Anbieter für den Kunden zu speichernden Daten vervielfältigen zu dürfen, soweit dies zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist. Der Anbieter ist auch berechtigt, die Daten in einem Ausfallsystem bzw. separaten Ausfallrechenzentrum vorzuhalten. Zur Beseitigung von Störungen ist der Anbieter ferner berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.
(3) Der Anbietersichert die Daten des Kunden, auf dem vom Anbieter verantworteten Serverregelmäßig auf einem externen Backup-Server. Der Kunde kann diese Daten, soweit technisch möglich, jederzeit zu Sicherungszwecken exzerpieren und ist verpflichtet, dies in regelmäßigen üblichen Abständen zu tun. Soweit dies nicht möglich ist, stellt der Anbieter dem Kunden die Daten einmal monatlich als Backup zur Verfügung.
(4) Wenn und so weit der Kunde auf vom Anbieter technisch verantworteten IT-Systemen personenbezogene Daten Dritter verarbeitet, ist eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung nach Art. 28 Abs. 3 DS-GVO abzuschließen.
§ 6 Support
(1) Ein Supportfallliegt vor, wenn die Software die vertragsgemäßen Funktionen gemäß der Produktbeschreibung nicht erfüllt.
(2) Meldet der Kunde einen Supportfall, so hat er eine möglichst detaillierte Beschreibung der jeweiligen Funktionsstörung zu liefern, um eine möglichst effiziente Fehlerbeseitigung zu ermöglichen.
(3) Die Meldung erfolgt per E-Mail und nur zu den üblichen Bürozeiten (montags bis freitags von 9.00 bis 17.00 Uhr).
§ 7 Vergütung
o Bei Registrierung für die kostenfreie Version ist keine Miete zu zahlen.
o Die Miete für die Nutzung der Software InSale beträgt 99,00 € inkl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe für den Zeitraum eines Monats. Der Monatszeitraum (nachfolgend Vertragsmonat) beginnt mit der Registrierung des Kunden und endet jeweils an dem Tag des Folgemonats, der durch seine Zahl dem Tag der Registrierung entspricht (Beispiel: Bei einer Registrierung am 05.01 beginnt der Vertragsmonat am 05.01 und endet am 05.02). Registriert der Kunde weitere Nutzer, beträgt die Miete für jeden weiteren Zugang 49,00 € inkl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe je Vertragsmonat. Dies gilt auch, wenn der Kunde den weiteren Nutzer/die weiteren Nutzer im laufenden Vertragsmonat registriert. Die Miete ist jeweils fällig nach Ablauf des jeweiligen Vertragsmonats. Sie wird dem hinterlegten Zahlungsmittel unmittelbar nach Rechnungsstellung belastet. Der Anbieter wird auf der Rechnung die Anzahl der Nutzer des abgerechneten Vertragsmonats ausweisen.
o Die Miete für die Nutzung der Software InSale beträgt 99,00 € inkl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe für den Zeitraumeines Monats. Der Monatszeitraum (nachfolgend Vertragsmonat) beginnt mit der Registrierung des Kunden und endet jeweils an dem Tag des Folgemonats, der durch seine Zahl dem Tag der Registrierung entspricht (Beispiel: Bei einer Registrierung am 05.01 beginnt der Vertragsmonat am 05.01 und endet am 05.02). Die Miete ist zum Beginn des jeweiligen Vertragsmonats fällig wird und wird dem hinterlegten Zahlungsmittel unmittelbar belastet.
o Die Miete für die Nutzung der Software InSale beträgt 49,00 € inkl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe für den Zeitraum eines Monats, wenn sich der Nutzer auf ausdrückliche Einladung eines bestehenden Kunden registriert. Der Monatszeitraum (nachfolgend Vertragsmonat) beginnt mit der Registrierung des Nutzers und endet jeweils an dem Tag des Folgemonats, der durch seine Zahl dem Tag der Registrierung entspricht (Beispiel: Bei einer Registrierung am 05.01 beginnt der Vertragsmonat am 05.01und endet am 05.02). Die Miete ist zum Beginn des jeweiligen Vertragsmonatsfällig wird und wird dem hinterlegten Zahlungsmittel unmittelbar belastet.
Auf Grund eines eventuellen Rabattcodes kann die Miete individuell reduziert werden. Der Rabatt ist der Rechnung zu entnehmen.
§ 8 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde wird den Anbieter bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen.
(2) Die ordnungsgemäße und regelmäßige Sicherung seiner Daten obliegt dem Kunden. Das gilt auch für dem Anbieter im Zuge der Vertragsabwicklung überlassene Unterlagen.
(3) Für die Nutzung der Software müssen, die sich aus der Produktbeschreibung ergebenden Systemvoraussetzungen beim Kunden erfüllt sein. Der Kunde trägt hierfür selbst die Verantwortung.
(4) Soweit der Kunde dem Anbieter geschützte Inhalte überlässt (z.B. Grafiken, Marken und sonstige urheber- oder markenrechtlich geschützte Inhalte), räumt er dem Anbietersämtliche für die Durchführung der vertraglichen Vereinbarung erforderlichen Rechte ein. Das umfasst insbesondere das Recht, die entsprechenden Inhalte der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Der Kunde versichert in diesem Zusammenhang, dass er alle erforderlichen Rechte an überlassenen Kundenmaterialien besitzt, um dem Anbieter die entsprechenden Rechteeinzuräumen.
(5) Der Kunde hat die ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten geheim zu halten und dafür zu sorgen, dass etwaige Mitarbeiter, denen Zugangsdaten zur Verfügung gestellt werden, dies ebenfalls tun. Die Leistung des Anbieters darf Dritten nicht zur Verfügung gestellt werden, soweit das nicht von den Parteien ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 9 Gewährleistung
Es gelten grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistung in Mietverträgen. Die § 536b BGB (Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme), 536c BGB (Während der Mietzeit auftretende Mängel; Mängelanzeigedurch den Mieter) finden Anwendung. Die Anwendung des § 536a Abs. 2BGB (Selbstbeseitigungsrecht des Mieters) ist jedoch ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist auch die Anwendung von § 536a Abs. 1 BGB (Schadensersatzpflicht des Vermieters), soweit die Norm eine verschuldensunabhängige Haftung vorsieht.
§ 10 Haftung und Schadensersatz
(1) Der Anbieter haftet für Schäden des Kunden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, die Folge des Nichtvorhandenseins einer garantierten Beschaffenheit der Software InSale sind, die auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten)beruhen, die Folge einer schuldhaften Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Kardinalpflichtensind solche vertragliche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.
(3) Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung – so weit der Schaden lediglich auf leichter oder normaler Fahrlässigkeit beruht und nicht Leib, Leben oder Gesundheit betrifft – beschränkt auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen der Lieferung solcher Software, wie Sie vom Kunden erworben wird, typischerweise und vorhersehbarerweise gerechnet werden muss.
(4) Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – sowohl der Verkäuferin als auch ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen.
(5) Resultieren Schäden des Kunden aus dem Verlust von Daten, so haftet der Anbieter hierfür nicht, soweit die Schäden durch eine regelmäßige und vollständige Sicherung aller relevanten Daten durch den Kunden vermieden worden wären. Der Kunde wird eine regelmäßige und vollständige Datensicherung selbst oder durch einen Drittendurchführen bzw. durchführen lassen und ist hierfür allein verantwortlich.
§ 11 Kundendaten und Freistellung von Ansprüchen Dritter
(1) Der Anbieterspeichert als technischer Dienstleister Inhalte und Daten für den Kunden, die dieser bei der Nutzung der Software eingibt, speichert und zum Abrufbereitstellt. Der Kunde verpflichtet sich gegenüber dem Anbieter, keine strafbaren oder sonst absolut oder im Verhältnis zu einzelnen Drittenrechtswidrigen Inhalte und Daten einzustellen und keine Viren oder sonstige Schadsoftware enthaltenden Programme im Zusammenhang mit der Software zu nutzen. Insbesondere verpflichtet er sich, die Software nicht zum Angebot rechtswidriger Dienstleistungen oder Waren zu nutzen. Der Kunde ist im Hinblick auf personenbezogene Daten von sich und seinen Nutzern Verantwortlicher nach Art. 4 Nr. 7 DS-GVO und hat daher stets zu prüfen, ob die Verarbeitung solcher Daten über die Nutzung der Software von entsprechenden Erlaubnistatbeständen getragen ist.
(2) Der Kunde ist für sämtliche von ihm oder seinen Nutzern verwendeten Inhalte und verarbeiteten Daten sowie die hierfür etwa erforderlichen Rechtspositionen allein verantwortlich. Der Anbieter nimmt von Inhalten des Kunden oder seiner Nutzer keine Kenntnis und prüft die mit der Software genutzten Inhalte grundsätzlich nicht.
(3) Der Kunde verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, den Anbieter von jeder Haftung und jeglichen Kosten, einschließlich möglicher und tatsächlicher Kosten eines gerichtlichen Verfahrens freizustellen, falls der Anbieter von Dritten, auch von Mitarbeitern des Kunden persönlich, infolge von behaupteten Handlungen oder Unterlassungen des Kunden in Anspruch genommen wird. Der Anbieter wird den Kunden über die Inanspruchnahme unterrichten und ihm, soweit dies rechtlich möglich ist, Gelegenheit zur Abwehr des geltend gemachten Anspruchs geben. Gleichzeitig wird der Kunde dem Anbieter unverzüglich alle ihm verfügbaren Informationen über den Sachverhalt, der Gegenstand der Inanspruchnahme ist, vollständig mitteilen.
(4) Darüberhinausgehende Schadensersatzansprüche des Anbieters bleiben unberührt.
§ 12 Vertragslaufzeit und Beendigung des Vertrags
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er beginnt mit Zugang der Bestätigungsmail und kann mit einer Frist von einem Tag zum Ende eines jeweiligen Vertragsmonatsgekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt beiden Parteien vorbehalten.
(2) Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
(3) Nach Beendigung des Vertrags hat der Anbieter sämtliche vom Kunden überlassenen und sich noch im Besitz des Anbieters befindlichen Unterlagen sowie Datenträger, die im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag stehen, an den Kunden zurückzugeben und die beim Anbieter gespeicherten Daten zu löschen, soweit keine Aufbewahrungspflichten oder -rechte bestehen.
§ 13 Vertraulichkeit
(1) Die Parteien sind verpflichtet, alle ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt gewordenen oder bekannt werdenden Informationen über die jeweils andere Partei, die als vertraulich gekennzeichnet werden oder anhand sonstiger Umstände als Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse (im Folgenden: „vertrauliche Informationen“) erkennbar sind, dauerhaft geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben, aufzuzeichnen oder in anderer Weise zu verwerten, sofern die jeweils andere Partei der Offenlegung oder Verwendung nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat oder die Informationen aufgrund Gesetzes, Gerichtsentscheidung oder einer Verwaltungsentscheidung offengelegt werden müssen.
(2) Die Informationensind dann keine vertraulichen Informationen im Sinne dieser Ziffer 13, wenn sie
■ der anderen Partei bereits zuvor bekannt waren, ohne dass die Informationen einer Vertraulichkeitsverpflichtung unterlegen hätten,
■ allgemein bekannt sind oder ohne Verletzung der übernommenen Vertraulichkeitsverpflichtungen bekannt werden,
■ der anderen Partei ohne Verletzung einer Vertraulichkeitsverpflichtung von einem Dritten offenbart werden.
(3) Die Verpflichtungen nach dieser Ziffer 13 überdauern das Ende dieser Vereinbarung.
§ 14 Übertragung der Rechte und Pflichten
Die Abtretung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters zulässig. Der Anbieter ist berechtigt, Dritte mit der Erfüllung der Pflichten aus diesem Vertrag zu betrauen.
§ 15 Aufrechnung
Eine Aufrechnung ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Lizenzgebers statthaft.
§ 16 Sonstiges
(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.
(2) Auf diesen Vertrag ist ausschließlich das deutsche Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom11.4.1980 (UN-
(3) Für alle Streitigkeiten aus und in Zusammenhangdiesem Vertrag ist, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes bestimmt ist, der Sitz des Anbieters als Gerichtsstand vereinbart.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen grundsätzlich nicht. Die Vertragsparteien werden sich bemühen, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine solche zu finden, die dem Vertragszielrechtlich und wirtschaftlich am ehesten gerecht wird.
(5) Sämtliche in diesem Vertrag genannten Anlagen sind Vertragsbestandteil.